Ver.di droht Verlust des letzten akademischen Gesundheitsberufes
Seit 18 Jahren gibt es die akademischen Heilberufe der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. In der ambulanten Gesundheitsversorgung waren sie von Anfang an hinsichtlich der Vergütung den Ärztlichen Psychotherapeuten gleichgestellt. Um die 30000 Kollegen arbeiten in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Beratungsstellen oder anderen Beschäftigungsverhältnissen. Nur 20 Prozent davon sind in verschiedenen Gewerkschaften organisiert. Sie sind gesucht, und nicht immer können offene Stellen umgehend besetzt werden.
Die Berufe Master- bzw. Diplom-Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin sind von allen Berufssparten am geringsten von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Nachfrage im Gesundheitswesen wie auch im psychosozialen oder pädagogischen Bereich ist enorm. Während in anderen Sektoren des Gesundheitswesens die Eingruppierungen und damit die Löhne stetig gestiegen sind, werden wir (PP/KJP) immer weiter heruntergerechnet. Das begann damit, dass mit der Auflösung des Bundesangestelltentarifs fast alle Vorteile einer Eingruppierung nach Alter, Zugehörigkeit und Weiterbildungsstand verloren gingen. Es setzte sich fort. Nach langen Kämpfen um eine neue Entgeltordnung für alle Gesundheitsberufe im TVöD und eine eigentlich schon fast von den meisten Arbeitgebern akzeptierte Gleichstellung mit den Fachärzten auch im Angestelltenbereich kam es zu einer deutlichen Herabstufung auf EG14. Der BDP hatte für etwas anderes gestritten und EG15 verlangt. Approbation bzw. Staatsexamen hin oder her, das entspricht der früheren Entgeltgruppe Ib im BAT, die Diplom-Psychologen als Bewährungsaufstieg erhielten. Ver.di hat in den TVöD-Verhandlungen 2016 klein beigegeben, um die Entgeltordnung bei den Arbeitgebern für alle Gesundheitsberufe durchzudrücken. Die Psychotherapeuten reagierten enttäuscht, denn weder ist im Angestelltenbereich ihr Status den Fachärzten gleichgesetzt worden, noch werden sie wie im ambulanten Bereich gleichwertig mit den Facharztkolleginnen und -kollegen bezahlt.
Eine dann schnell von zwei BDP- und ver.di-Mitgliedern (Dr. Klaus Thomsen und Dr. Heiner Vogel) organisierte Unterschriftenaktion im Sommer 2016 erbrachte 4816Unterschriften der Betroffenen PP/KJP im Angestelltenbereich, davon immerhin neun Prozent Gewerkschaftsmitglieder in nur zwei Monaten.
Wenn Gewerkschaft und Arbeitgeber hier nicht noch mal nachlegen mit Verbesserungen, verliert ver.di den letzten akademischen Gesundheitsberuf und Deutschland wieder eine Berufsgruppe, die im Ausland deutlich besser bezahlt wird.
Die Sektion Angestellte und Beamtete Psychologinnen und Psychologen (ABP) ist schon lange dabei, die Frage zu stellen, warum wir nicht nach dem Vorbild anderer Berufsfelder eine eigene Gewerkschaft gründen und endlich für uns selbst effektiv verhandeln. Die vermeintliche Stärke einer Gewerkschaft wie ver.di hat sich für uns letztlich nicht ausgezahlt. Eines muss uns dabei natürlich bewusst sein: Auch die Stärke einer solchen Gewerkschaft würde sich an der Zahl ihrer Mitglieder messen. Sie macht keinen Sinn, wenn die Bereitschaft unter Psychologen und Psychotherapeuten, ihr beizutreten, so gering wäre wie bei ver.di und der Mut, sich gewerkschaftlich zu organisieren – gegebenenfalls auch gegen den Wunsch des eigenen Arbeitgebers – nicht zunehmen würde.
Die Ausgangslage ist gegenwärtig nicht schlecht. Das zeigen u.a. Gerichtsurteile aus den zurückliegenden Jahren in den Bundesländern Bayern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Daran lässt sich ablesen, dass die Arbeitsgerichte sich bei dem Status der niedergelassenen PP und KJP an der ambulanten Versorgung orientieren, wo wir den Fachärzten in allen Belangen gleichgestellt sind. Nicht zuletzt ist das der Tatsache geschuldet, dass sich qualifizierte Psychotherapie als Versorgungsmaßnahme im Gesundheitswesen als sehr effektiv erwiesen hat.
Zudem bietet die anstehende Novellierung des alten Psychotherapeutengesetzes die Chance von Verbesserungen im Berufsfeld Psychotherapie und bei der Eingruppierung und Bezahlung von Psychotherapeuten und PiA – allerdings nicht durch die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Amputation in Gestalt des Verzichts auf ein Psychologiestudium vor der Weiterbildung zum Psychotherapeuten. Nicht umsonst hat die Enquete bereits 1975 deutlich gemacht, dass in hohem Maße psychologische Methoden und psychologisches Wissen als Basis für die Psychotherapie angewendet werden müssen.
Dipl.-Psych./PP Laszlo A.Pota