Aktuell ist Wachsamkeit beim Schutz von Psychologen-Interessen gefragt

Als ich etwa 1990 in den BDP und etwas später in die Sektion (SK) ABP eingetreten bin, befand ich mich wie heute im Angestelltenverhältnis. Das war mein Hauptmotiv für diese Sektionswahl. Wie viele Kolleginnen und Kollegen verfolge ich neben meiner Arbeit die Tätigkeit der Untergliederungen nur insofern, als sie mich unmittelbar betreffen. Und das galt und gilt für das langjährige Engagement der Sektion in Sachen Eingruppierung sowohl der Psychologen als auch der Approbierten und der Psychotherapeuten in Ausbildung. Auf diesem Gebiet sind Zeichen gesetzt worden. Ich will nicht verhehlen, dass es manchmal auch frustrierend ist zu erleben, wie mühselig dieser Kampf ist. Dennoch nicht aufgegeben zu haben und weiter zu kämpfen, ist eindeutig das Verdienst des Sektionsvorstands. Nur einklagen können die Genannten eine höhere Eingruppierung deshalb immer noch nicht. Das wünsche ich mir! Sehr nützlich finde ich auch die Unterstützung bei der Gestaltung von Stellenbeschreibungen. Als Ideengeber für den Verband habe ich die Sektion bisher nicht wahrgenommen. Da muss der Vorstand mehr tun, denn »Klappern gehört zum Handwerk«. Dass die SK ABP sich nicht auf ein Arbeitsfeld beschränkt, empfinde ich als Vorzug. Das bedeutet einen weiten Blick auf den Berufsstand und ermöglicht so eine frühzeitige Wahrnehmung politischer Entwicklungen, die nicht nur Rechts- oder Schulpsychologen, nicht nur Sozialpsychologen oder psychologische Psychotherapeuten betreffen, sondern alle Angestellten. Ich denke da an das Thema »Psychodiagnostik«. Dieser Bereich ist nicht ausreichend geschützt, andere Berufsgruppen ohne ausreichende psychodiagnostische Qualifikation, wie z.B. Logopäden und Sozialarbeiter, werden auf diesem Feld tätig. Mit der von der SK ABP angestoßenen Arbeitsgruppe »Berufsbild« machen wir deutlich, in wessen Hände die Psychodiagnostik gehört. Von dem weiten Blick der Sektion profitieren Mitglieder auch, wenn es jetzt um die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes und damit verbunden um die Psychotherapeutenausbildung geht.

Rosemarie Geibel
Diplom-Psychologin und Psychologische Psychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Aus: Report Pschologie 7/8-2015