Die Hochschule Düsseldorf bietet seit Kurzem ein 12-montiges weiterbildendes Zertifikatsstudium „Psychosoziale Prozessbegleitung“ an. Voraussetzung ist ein qualifizierter Abschluss in einem der folgenden Studiengänge: Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik oder Psychologie. Es besteht aus 20 Präsenztagen, Selbststudium und paralleler Bearbeitung von Online-Fällen.
Opfer von Straftaten haben auch heute schon Anspruch darauf, durch das Strafverfahren nicht erneut zum Opfer zu werden. Um das Verfahren mit seinen für Laien schwer verständlichen Abläufen erträglich zu gestalten, gibt es die Psychosoziale Prozessbegleitung. Diese steht dem Verletzten während des gesamten Verfahrens zur Seite und übernimmt eine Dolmetscherfunktion. Ab 1. Januar 2017 ist eine Pflichtbeiordnung der „Psychosozialen Prozessbegleitung“ in bestimmten Fällen bei gleichzeitiger Übernahme der Kosten durch die Staatskasse vorgesehen.