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Arbeiten der Sektion im Tarifwesen und Eingruppierung im TVöD

Der BDP und die SABP haben bereits vor Verabschiedung des PsychThG und auch nach der Verabschiedung in öffentlichen und politischen Diskussionen  immer darauf hingewiesen, dass Psychologische Psychotherapeuten/innen mit Fachärzten gleichzustellen sind - wie dies auch im Gutachten von Rechtsanwalt Dr. Nilges (1999) begründet wurde - und die entsprechende tarifliche Eingruppierung gemäß BAT Ib gefordert. Funktionäre des BDP arbeiten in der ver.di-Bundesfachkommission Psychologische Psychotherapeuten/Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeuten mit anderen Psychotherapeuten/innen und der ver.di zusammen und haben diese Forderungen in die Gewerkschaft getragen, die übernommen wurden und in die derzeitigen Entgeltverhandlungen für den neuen TVöD Eingang fanden. Es wurde Einigkeit erzielt für die Forderung, dass mit dem neuen TVöD die PP/KJP dem Facharzt gleich in die Entgeltgruppe 15 eingruppiert werden.

Die SABP hat sich auch immer als Pate der Psychologischen Psychotherapeuten/innen in Ausbildung (PiA) mit Erstberuf Dipl.-Psychologe/in verstanden (diese KollegInnengruppe wird mittlerweile von der Sektion VPP im BDP vertreten) und führt mit vielen anderen im BDP den Kampf für eine tarifliche Absicherung der PiA analog den Assistenzärzten/innen in der Weiterbildung zum Facharzt.
Diese Forderung wird von Landespsychotherapeutenkammern und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di unterstützt. Bisher gibt es nur einige Kliniken, die über Haustarifverträge so bezahlen sowie über den Tarifvertrag der Privaten Krankenanstalten von Bayern.

Im Dezember des vergangenen Jahres fand ein Spitzengespräch mit ver.di statt, in dem Fr. Paschke als Vorstandsmitglied von ver.di mitgeteilt hatte, dass diese Forderung im ver.di Bundesvorstand beschlossen wurde und jetzt die konkrete Durchsetzung bei den Arbeitgebern erfolgen muss. Der BDP ist an der Arbeit im Entgeltfestsetzungsgremium der
ver.di beteiligt durch den Vorsitzenden der SABP, Herrn Pota, das bis Ende 2007 die
tatsächliche Gleichstellung in den Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite durchkämpfen und durchsetzen muss. Bis 2007 sollen die Entgeltgruppen beschrieben sein. BDP und ver.di fordern, Psychotherapeuten/innen wie die Fachärzte nach EG 15 und PiA in 14 und Dipl.-Psych. in EG 13 einzugruppieren.
Die Reha-Psychologen/innen werden im TVöD korrekt in die Entgeltgruppe (EG) 14 bei vorheriger Eingruppierung nach BAT Ib eingruppiert.

Der Besitzstand muss bei unbefristeten Verträgen gewahrt werden, so dass es nicht zu Einkommensverlusten kommen darf. Sofern eine niedrigere Eingruppierung als EG 13 erfolgt, muss umgehend widersprochen werden und auch mit Hilfe der Gewerkschaft EG 13 gefordert werden.

In diesem Sinne ist es hilfreich, wenn viele Kollegen/innen in die Gewerkschaften eintreten. Kollegen/innen, die Mitglieder der GEW sind, sollten Ihre Forderungen der GEW mitteilen.

Nachstehend Links zu Artikeln der SABP sowie einem Text zur Eingruppierung, Interessenvertretung und den Streiks:

Weitere Informationen zum TVöD können Sie gut auf den Seiten von ver.di also auch bei der GEW finden:

Zu einer Teilnahme an einem Streik des Marburger Bundes, ohne dort Mitglied zu sein, rät der Justitiar des BDP, Hr. Frederichs, von einer Streikteilnahme bisher ab, da das Risiko arbeitsrechtlicher Maßnahmen zu hoch eingeschätzt wird.

Der mb BaWü ist der Auffassung, dass der mb auch die Psychologen zum Streik aufrufen darf, da nach der Satzung des Marburger Bundes schon seit Jahren Psychologen beitreten können. Entsprechend hat er die Psychologen auch zum Streik aufgerufen.

Diese Auffassung wird von unserem Justitiar nicht für gerichtsfest gehalten. Der Knackpunkt ist die Tarifmächtigkeit des mb für Psychologen. Herr Resemann vom mb sieht das optimistisch und teilte zudem mit, dass zumindest jedes mb-Mitglied, ausnahmsweise auch bei kurzfristiger Mitgliedschaft, Rechtsschutz gegen arbeitsrechtliche Maßnahmen des Arbeitgebers erhält. Ihm ist grundsätzlich zuzustimmen, dass seine Argumentation um so mehr überzeugt, je mehr Psychologen Mitglied sind.

Selbst wenn jetzt noch eine größere Anzahl an Psychologen dem mb beitreten würde, hat das Gegenargument, dass der mb nicht wirklich die Macht und den Willen hat, die Psychologenschaft tarifvertraglich zu vertreten, erhebliches Gewicht. Als Indizien treten diesem Argument hinzu, dass der Forderungskatalog schon in der Überschrift nur Ärzte thematisiert und in Forderung 5 die Interessen ggf. auch gegen andere Berufsgruppen durchgesetzt werden sollen.

Vorstand der SABP