Zur Startseite
Aktuelles
Der Verband
Psychologie für alle
Beruf Psychologe
Service / Kontakt
Mitgliedschaft im BDP

Suche auf den Seiten des BDP
Zurück

    
    

Beteiligung der angestellten und beamteten PsychologInnen im öffentlichen Dienst an den derzeitigen Streiks

Es geht nicht um ein und einhalb Stunden Mehrarbeit pro Woche oder 18 Minuten pro Tag, Arbeitszeitverlängerung ohne Gehaltsausgleich bedeutet den Verlust von vielen Arbeitsplätzen

Streik ist gutes Recht der ArbeitnehmerInnen. Somit auch das von (angestellten und beamteten) PsychologInnen und PsychotherapeutInnen, wenn – wie derzeit - Arbeitszeitverlängerungen oder Gehaltseinbußen drohen. Der Tarifvertrag zur Arbeitszeit wurde von der Arbeitgeberseite gekündigt und damit ist die sogenannte Friedenspflicht der Gewerkschaftsmitglieder aufgehoben.

Arbeitszeitverlängerung bedeutet gleichzeitig Gehaltskürzung – und das in Zeiten von massiven Gewinnen der Konzerne und ihrer Topmanager, auch in Non-Profit-Unternehmen wie Krankenhäusern.

Wir wissen, dass die Streikenden im öffentlichen Dienst (öD) verantwortungsbewusst handeln und dafür sorgen, dass in Notfällen alles Nötige zur Sicherheit der Menschen unternommen wird.

Die Sicherung einer hochwertigen Pflege und Behandlung ist für alle Menschen wichtig. Sie ist ein Prüfstein der Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft und eines Staates.
Deshalb benötigen alle Heilberufe eine angemessene Bezahlung.

Das gute Zusammenspiel aller Heil- und Pflegeberufe ist für eine hochwertige gesundheitliche Versorgung lebenswichtig. Deshalb sollten nicht einzelne Berufs-gruppen Sonderwege der Einigung mit Arbeitgeberverbänden wählen und sich so gegen andere ausspielen lassen. Wenn eine Gruppe 30% mehr durchsetzt, wird das in der aktuellen Lage der öffentlichen Haushalte an anderen Gruppen eingespart.

Gerade psychologische und psychosoziale Beiträge zu Behandlung und Pflege sind für die gesundheitliche Versorgung von ausschlaggebender Bedeutung:
Gute psychologische Unterstützung und menschliche Zuwendung, auch in der Pflege, beschleunigen die Heilung, vermindern den Bedarf an Medikamenten, verringern das Schmerzerleben, erhöhen die persönlich erlebte Behandlungsqualität der Patient/-innen, verkürzen die stationäre Verweildauer und tragen damit insgesamt zur Kostenkontrolle bei.

Die Sektion ABP empfiehlt Psychologen/-innen, im Einzelfall kreative, für ihre Arbeitsstelle geeignete Formen von Stellungnahme zugunsten der ver.di-Aktionen zu suchen. Streik muß nicht immer das einzige Mittel sein.
Eine aktive Beteiligung an Aktionen von Ärzt/-innen hält der BDP nicht für sinnvoll, so lange sie nicht die Unterstützung des ganzen Gesundheitswesens anstreben; denn Gruppenegoismus ist gesellschafts- und gesundheitspolitisch ein Irrweg.

Gegenüber den Äußerungen aus dem Marburger Bund gibt der BDP in der Anlage Untersuchungsergebnisse aus dem Bundesministerium für Gesundheit und von der Gewerkschaft ver.di zur Kenntnis:

Zur oft gestellten Frage, wie es sich mit der Teilnahme an einem Streik des Marburger Bundes verhält, wenn man dort kein Mitglied ist, möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Justitiar des BDP von einer Streikteilnahme bisher abgeraten hat, da das Risiko arbeitsrechtlicher Maßnahmen als zu hoch eingeschätzt wird.

Der mb BaWü ist zwar der Auffassung, dass der mb auch die Psychologen zum Streik aufrufen darf. Denn nach der Satzung des Marburger Bundes können schon seit Jahren Psychologen beitreten. Entsprechend hat er die Psychologen auch zum Streik aufgerufen.

Diese Auffassung wird von unserem Justitiar nicht für gerichtsfest gehalten. Der Knackpunkt ist die Tarifmächtigkeit des mb für Psychologen. Der mb sieht das optimistisch und teilte zudem mit, dass zumindest jedes mb-Mitglied, ausnahmsweise auch bei kurzfristiger Mitgliedschaft, Rechtsschutz gegen arbeitsrechtliche Maßnahmen des Arbeitgebers erhält. Ihm ist grundsätzlich zuzustimmen, dass seine Argumentation um so mehr überzeugt, je mehr Psychologen Mitglied sind.

Selbst wenn jetzt noch eine größere Anzahl an Psychologen dem mb beitreten würde, hat das Gegenargument, dass der mb nicht wirklich die Macht und den Willen hat, die Psychologenschaft tarifvertraglich zu vertreten, erhebliches Gewicht. Als Indizien treten diesem Argument hinzu, dass der Forderungskatalog schon in der Überschrift nur Ärzte thematisiert und in Forderung 5 die Interessen ggf. auch gegen andere Berufsgruppen durchgesetzt werden sollen.

Für niedergelassene PsychotherapeutInnen informiert der Verband Psychologischer Psychotherapeuten im BDP auf seiner Homepage: www.vpp.org

Auseinandersetzungen im öffentlichen Dienst finden immer besondere Beachtung. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Streikenden diffamiert werden. Stimmungsmache, die versucht, die streikenden Angestellten und die Bürger gegeneinander auszuspielen und gegeneinander hochzubringen, wollen wir verhindern durch folgende Informationen und Fakten.


Vorstand der Sektion Angestellte und Beamtete Psychologen/innen
6.2.2006