Fünftagewoche, Probezeit, Mehrarbeit und Überstunden

Der geregelte Tagesablauf im ersten Job bedeutet für Universitätsabsolventen des Öfteren eine große Umstellung. 9 bis 17 Uhr ist die Regelarbeitszeit einer klassischen Fünftagewoche, die für die Psychologenberufe gilt. Einen Monat sollten sich Berufsanfänger Zeit lassen, damit es mit dem neuen Lebensrhythmus klappt. Mit Gelassenheit und mit der Beachtung einiger Regeln gelingt die Umgewöhnung. Der Start in einen neuen Arbeits(all)tag gelingt entspannt und ohne Hetze besser. Etwas früher aufzustehen und die Zeit vor der Arbeit in Ruhe zu gestalten, ist besser, als morgens alles auf den letzten Drücker zu machen. Der eng getaktete Tagesablauf kann gegenüber dem Unialltag ein Vorteil sein. Arbeit und Freizeit lassen sich leichter als bisher voneinander unterscheiden. Viele empfinden die klar definierte Freizeit als Gewinn.
Auch in therapeutischen Einrichtungen gibt es Gleitzeiten mit festgelegten Präsenzzeiten, den Kernarbeitszeiten. Oft gibt es eine elektronische Stechkarte. In manchen Einrichtungen gilt auch für Psychologen und Psychologinnen, dass mit dem Einschalten des PC die Arbeitszeit registriert wird. Dies muss in einer vom Personal- oder Betriebsrat mitverantworteten Dienst- oder Betriebsvereinbarung beschrieben sein.
Viele Arbeitgeber erfassen die Arbeitszeit auf Vertrauensbasis. Falls es nicht verlangt wird, empfiehlt sich die eigene Dokumentation. So fällt es leichter, ein persönliches Zeitmanagement zu entwickeln. Des Weiteren bekommt der Jobanfänger einen Überblick über die tatsächlich in der Arbeit verbrachten Stunden und merkt, wenn Aufgaben in der vertraglich vereinbarten Zeit nicht zu leisten sind.
Die klinisch tätigen Kollegen haben meist eine von der Einrichtung vorgegebene grobe Zeitstruktur: Besprechung, Teilnahme an der Visite, Patiententermine. Viele in anderen Bereichen Tätige sind mit der Zeiteinteilung überfordert. To-do- und Prioritätenlisten helfen, die Aufgaben zu verteilen und Pausen einzuplanen.

Die Probezeit – hat sie eine Bedeutung?

Die Dauer der Probezeit steht im Arbeitsvertrag. In der Regel sind es sechs Monate, damit sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennenlernen können. In der Probezeit kann jeder Vertragspartner ohne Angaben von Gründen kurzfristig kündigen. Die Arbeitsplatzforschung zeigt, dass 20 bis 25 Prozent der Arbeitnehmer in der Probezeit scheitern.
Es gibt aber keine Zahlen für den Psychologenberuf. In den ersten Tagen, Wochen und Monaten geht es darum, sich zu orientieren, welche Aufgaben zu übernehmen sind, wie die Kollegen und die Vorgesetzten sind.
Hierbei gilt es, zuerst zu beobachten, sich nicht sofort einzumischen, nicht als Erster und nicht als Letzter nach Hause zu gehen, die Strukturen der Arbeitsstelle zu erfassen, sich ein Netzwerk zu schaffen, ohne wie eine Plaudertasche oder Betriebsnudel zu wirken, sich Feedback geben zu lassen und Probleme frühzeitig zu erkennen.
Auch der Arbeitnehmer kann kurzfristig kündigen. Wenn sofort Schwierigkeiten auftreten, können sie sich mit der Zeit unerträglich verstärken, sodass in der Probezeit zu entscheiden ist, ob man nicht lieber selbst schnell kündigt. Eine derartige sichere Entscheidung lässt sich auch bei der nächsten Bewerbung erklären.
Mehrarbeit kann zum Beispiel mit Gleitzeit ausgeglichen werden. In der Dienstanweisung wird festgelegt sein, im welchem Zeitraum dies erfolgt sein muss. Nicht jede Minute, die über die im Arbeitsvertrag festgelegte wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, ist Mehrarbeit, also Überstunde. Wenn die tägliche beziehungsweise wöchentliche Arbeitszeit über 24 Wochen oder sechs Monate im Durchschnitt mehr als die vertragliche Arbeitszeit hinausgeht, gilt sie als überschritten. Überstunden können nur angerechnet werden, wenn sie zudem im Voraus schriftlich genehmigt wurden. Sie dürfen auch nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Ist die übertragene Arbeit nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit zu schaffen, muss dies rechtzeitig angesprochen werden. Dafür sollte man sich als Berufsanfänger erst einmal einige Monate Zeit lassen. Die Einarbeitung in den Beruf beziehungsweise in eine neue Tätigkeit erfordert sicherlich anfangs mehr Zeit als später, wenn einige Routine vorhanden ist. Für Psychologen und Psychotherapeutinnen gibt es die Berufsgruppenbesprechung am Arbeitsplatz oder Fachteams, in denen solche Arbeitszeitprobleme oft gelöst werden.
Angeordneten Überstunden muss der Betriebsrat/Personalrat zugestimmt haben, dann sind sie zu befolgen. Im Zweifelsfall sollte man die Mitarbeitervertretung kontaktieren. Nur in einem Notfall ist dies entbehrlich. Solche Fälle sind jedoch sehr selten, zum Beispiel bei Naturkatastrophen.
Weitere Informationen für den Berufsalltag von angestellten und beamteten Psychologen sind im Mitgliederbereich der BDP-Webseite zu finden unter: „Was ist wichtig im Beruf?“

Elisabeth Götzinger