Infobrief 2002

Liebe Mitglieder unserer Sektion,

der Vorstand der Sektion ABP lädt Sie hiermit herzlich zur ordentlichen Jahresmitgliederversammlung ein. Sie findet am Samstag, den 19.10.2002 von 15 Uhr bis ca. 18 Uhr im Hotel Hammer in Mainz statt. Telefon: 06131-96528-28, Telefax: 06131-96528-88.

Das Hotel Hammer befindet sich direkt gegenüber dem HBF in Mainz. Bei Anfahrt mit dem Auto: Richtung Innenstadt/ Bahnhof /DB fahren. Ein Parkhaus ist wenige Geh-Minuten entfernt.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung:

  • Regularien/ Protokoll
  • Diskussion zum schriftlich vorgelegten Vorstandsbericht inklusive Haushaltsbericht und Haushaltsentwurf für 2003
  • Stand der Strukturveränderung des BDP
  • Aufgabenbeschreibung der Sektion Angestellte und Beamtete Psychologen -Abgrenzung von den Aufgabenbeschreibungen der anderen Sektionen
  • Fortsetzung der Kooperation des BDP mit der Gewerkschaft ver.di
  • Umsetzung des PsychThG für Angestellte:
    1. Gleichstellung der Psychologischen Psychotherapeuten mit den Fachärzten
    2. Stellung und Vergütung der PPiA (Psychologische PsychotherapeutInnen in Ausbildung)
    3. Wahl von Delegierten (vorsorglich)
    4. Wahl von Ersatzdelegierten (vorsorglich)

    9. Festlegung des Sektionsbeitrages für die Wahl der SABP als Zweitsektion
    10. Festlegung eines möglichen Zusatzentgeltes für die SABP
    11. Verschiedenes

    Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

    Der Vorstand

    Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:

    Zu TOP 2-4: Nach der Möglichkeit der Diskussion des im Folgenden vorgelegten Berichtes mit Kassenbericht wird wohl als wichtigster Tagesordnungspunkt die Darlegung und Diskussion zur Strukturveränderung des BDP angesehen werden. Hier können wir Ihre Fragen beantworten. Eine direkte Information und Diskussion ist wichtig, damit Sie sich als Mitglieder gut auf die Veränderungen einstellen können, die für Sie „richtige“ Primärsektion wählen und die Strukturveränderung zum Vorteil des Gesamtverbandes ausfällt.

    Zu TOP 5:

    Die SABP hat vom Präsidium des BDP die Federführung für den Kontakt mit der ver.di erhalten. Wir wollen Ihnen berichten, wie die Kooperation des BDP mit der Gewerkschaft ver.di weitergeht.

    Zu TOP 6:

    Diese Punkte werden hoffentlich keine „unendliche Geschichte“. Die Mühlen der Veränderung in Gesellschaften und Verbänden mahlen langsam . Die SABP war nicht untätig. Lassen Sie sich berichten !!

    Zu TOP 7 und 8:

    Sie sind vorsorglich auf der Tagesordnung. Nur wenn ein Delegierter oder Ersatzdelegierter zurücktreten sollte, kommt einer der Punkte für die evtl. Nachwahl in Frage. Laut Satzung müssen die Beschlussanträge mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass dies bereits Ende August 2002 geschehen ist.

    Tätigkeitsbericht Götzinger

    • Seit dem letzten Infobrief fanden zwei Vorstandssitzungen und acht Telefonkonferenzen des Vorstandes statt.
    • Vorstandsklausur in Dresden in der Berufsgenossenschaftlichen Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
    • Als Vorsitzende bin ich Mitglied der DK, an deren mehrtägigen Sitzungen zwei mal im Jahr ich seit Jahren teilnehme (Auch die beiden anderen Vorstandsmitglieder Halbensteiner und Roscher sind Delegierte). Hier hat die SABP viele Themen angestoßen (z.B. DK-Ausschuss PPiA), manche wurden nicht aufgenommen (z.B. Doppelmitgliedschaft BDP-ver.di).
    • Zwei mal im Jahr finden Vorsitzendenklausuren (Vorsitzende der Landesgruppen und Sektionen im BDP) statt, jeweils 2 halbe Tage mit Übernachtung, in denen in den letzten Jahren hauptsächlich die BDP-Umstrukturierung bearbeitet wurde, um einen möglichst hohen Konsens zu finden.
    • Die Kooperation BDP-ver.di wird hauptsächlich von der SABP getragen (siehe Notizen im Infobrief).
    • Auf Öffentlichkeits- und Informationsveranstaltungen haben wir als Vorstandsmitglieder mitgearbeitet (siehe Vorstandsbericht Halbensteiner und Roscher). Eine Liste der Termine liegt auf der Mitgliederversammlung aus. Die Termine begründen wesentlich die Reisekosten.
    • Als ver.di-Mitglied und als Mitglied der Landespsychotherapeutenkammer in Rheinland-Pfalz kann ich auch dort die Belange der angestellten und beamteten PsychologInnen vertreten.

    Frau Brodesser und ich gestalten die Öffentlichkeitsarbeit für die Sektion im Report Psychologie und auf der Homepage. Frau Brodesser arbeitet sich als unser Web-Masterin ein. Sie ist darüber hinaus als Betriebsratsvorsitzende gewählt worden, wozu wir ihr hiermit nochmals gratulieren.

     

    Tätigkeitsbericht Halbensteiner

    Ein Tätigkeitsbericht hat ein Gutes: Ein Hauch von Silvester, nämlich Selbstreflekion zum zurückliegenden Geschäftsjahr mit dem Versuch insgeheimer Bilanz.

    Nachdem mich Krankheit aus dem Verkehr gezogen hatte, darf ich mich heute kurz fassen:

    Bereits in der zweiten Hälfte des letzten Jahres erledigte sich unser fachpolitisches Projekt „Supervision“, für das ich zuständig war, durch Verselbständigung, indem hieraus eine Projektgruppe der BDP-Delegiertenkonferenz wurde. Sie wurden über den BDP-Report informiert.

    Ebenso erledigte sich meine Aufgabe in der DIN-Spiegel AG des BDP, indem die Experten sich national auf Normung im Testprozeß Personalauslese einigten, wie

    im BDP-Report 5-6 veröffentlicht und kommentiert.

    Anfragen aus der Mitgliedschaft sind bei mir sehr rar geworden.

    Kooperationen im BDP, soweit sie in meine Zuständigkeit fallen, scheinen ein wenig im Umstrukurierungsprozeß des BDP zu versiegen. So kam der Psychotherapiebeirat beim Präsidium und VPP trotz aller Appelle und Ankündigungen in diesem Jahr nicht zusammen.

    Aus den „natürlichen“ Gegebenheiten wurden Psychotherapieangelegenheiten mehr und mehr mein Schwerpunkt, über Berufung in den Gründungsausschuß für die bayerische Psychotherapeutenkammer im Januar und meine Wahl in dessen Vorstand.

    Der Angestelltenausschuß beim VPP, in dem ich die Sektion ABP vertrete, tagte am 1./2. März. Ergebnisse dieser Sitzung konnten Sie Internet und BDP-Report entnehmen. Klar ist, daß angestellte/beamtete PsychotherapeutInnen noch viel fachliches, politisches und öffentliches Engagement aufbringen müssen, um neben Gleichstellung in der Heilberufe- „Landschaft“, auch unsere Herkunft aus dem Grundberuf Diplom PsychologIn u.a. im Sinne der Vielfalt angewandter Methoden zu behaupten.

    Weiterhin brauchen Psychologische PsychotherapeutInnen in der Ausbildung (PPiA) unseren Einsatz, zur Chancen- und somit Nachwuchssicherung, bestätigt sich doch immer mehr unser Vorbehalt der ersten Stunde der Vorlagendiskussion gegen den Erlaß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Hierzu gerne mehr mündlich in unserer – hoffentlich herbstlich-schönen – Mitgliederversammlung.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sie (noch) in Bundesländern ohne gewählte Psychotherapeutenkammer leben: Approbation heißt Zwangsmitgliedschaft in der Landeskammer. Entsprechend wäre es opportun, wenn Sie sich mehr als bisher zur Interessenvertretung mobilsierten, ist es doch der bisherigen Repräsentanz nicht zu entnehmen, daß wohl mehr als die Hälfte der Approbierten im Angestellten- und Beamtenstatus ihren Beruf ausüben. Bayerische Zurufe für solche Aktivitäten nehme ich gerne persönlich entgegen, wobei ich genauso herzlich KollegInnen aus anderen Berufsfeldern mit Anregungen, Wünschen und Angeboten zu aktivem Handeln begrüßen will, sind wir doch eine „Querschnittsektion“ und in der neuen BDP-Strukur sowie gegenüber der politischen Öffentlichkeit auf Ihre Mithilfe und Kompetenz angewiesen, um für Gehör und Gewicht zu sorgen.

    Lassen Sie mir im Zuge gemütlichen Computerspielens Ihre E-Mail zukommen über die Adresse

    helge.halbensteiner@t-online.de

    Zurück zur „insgeheimen Bilanz“: Es wäre schön, wenn der Ruf nachMobilisierung Echo fände. Neben Bereicherung aller Beteiligten will ja auch ein

    Generationswechsel schmackhaft werden und heranwachsen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Ihre Mitgliedstreue möchte ich Ihnen ausdrücklich Dank sagen.

    Ihr Helge Halbensteiner
    Tätigkeitsbericht Roscher

    Als Tischvorlagen: Haushaltsbericht 2001 und Haushaltsentwurf 2003.

    Hier: Werbung für den Eintritt in die ver.di

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    wir haben schon öfters über die Organisation in der ver.di gesprochen. Die PPiA sagten z.B.: „wo sollen wir noch überall eintreten? Wir verdienen kaum Geld, meist nicht als Berufstätige in unserem studierten Beruf und dann sollen wir uns immer noch mehr organisieren!“

    Aber es geht nur über Solidarität und hohen Organisationsgrad. Das wird mir immer deutlicher! Die Gewerkschaft macht Werbung an den Unis und Hochschulen! Die PPiA können für geringen Beitrag Gewerkschaftsmitglied werden und dann Unterstützung von der Gewerkschaft in allgemeiner solidarischer Hinsicht fordern.

    Schauen Sie sich mal im Internet die Zentralen Forderungen und die ver.di-Gesundheitskampagne 2002 an; auch den Fachbereich 3 „Gesundheit, Wohlfahrt, Kirchen…“, in dem die Fachgruppe Berufe und die organisiert und vertreten werden.

    Die Kooperation mit der ver.di wurde am 27. 06. 02 im ersten offiziellen Gespräch des BDP mit der ver.di nicht auf höchster Ebene (ver.di: Bundesfachgruppenleiter Berufe im Fachbereich 3 und BDP: Hauptgeschäftsführer Traute, Präsidiumsmitglied Götzinger und SABP- Sektionsbeauftragter für Scheswig-H. Pota) gepflegt. Ein Spitzengespräch wird angestrebt.

    Elisabeth Götzinger

    Selbstbeschreibung der SABP

    1. Die Sektion Angestellte und Beamtete Psychologen im BDP bietet ihren Mitgliedern:
    • Beratung in arbeits- berufsrechtlichen und tätigkeitsspezifischen Fragen zur Gewährleistung und Sicherung fachgerechter Berufsausübung und Vertragsgestaltung.
    • Durchführung von Workshops, die tätigkeitsspezifische Themen für Angestellte und Beamte aufgreifen.
    • Informationen für Psychologiestudierende (Texte, Vorlesungen, Workshops).
    1. Sie berät die Mitglieder speziell in arbeits- und dienstrechtlichen Fragen bei der Gestaltung von Anstellungsbedingungen, Stellenbeschreibungen, Flexibilisierung der Arbeitszeit, des Gender Mainstreaming: z.B. Teilzeitbeschäftigung
    2. Die Sektion ABP ist federführend für den BDP bei arbeits- und tarifvertraglichen Fragen und Verhandlungen.
    3. Die Sektion ABP wird initiativ und wirkt mit bei tariflichen Regelungen, in Tarifkommissionen und bei Tarifverträgen bei Eingruppierungs- und Vergütungsangelegenheiten.
    4. Die Sektion ABP beteiligt sich an allen Kooperationen mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden in Deutschland und Europa.
    5. Die Sektion ABP beteiligt sich in Kooperation mit den anderen Sektionen bei der Entwicklung und Sicherung neuer Tätigkeitsfelder.

     

    Wählen Sie die SABP als Ihre Primärsektion!

    Die Umstrukturierung des BDP wird nicht nur eine Vergrößerung der Autonomie der Sektionen bringen; sie hat die Sektionsvorsitzenden dem Präsidium zugeordnet.
    Es wird auch keine Sektionszusatzbeiträge mehr geben, denn die Hauptsektion ist im BDP-Beitrag enthalten.

    Diese Hauptsektion müssen Sie ausdrücklich wählen.

    Im Herbst werden Sie vom BDP-Vorstand dazu schriftlich aufgefordert werden.

    Nur in der Hauptsektion können Sie Ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben., d.h. den Vorstand und Delegierte wählen bzw. selbst zu Ämtern kandidieren.

    Sie können weitere Sektionen, deren Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen ebenfalls wählen -soviele wie Sie wollen- und bezahlen dafür einen Zweit- oder Drittsektionsbeitrag (siehe Tagesordnung der MV auf Seite 1).

    Die Sektionen können für Sonderleistung auch noch Zusatzentgelte erheben, z.B. für eine Zeitung.

    In den nächsten Monaten sollten Sie die Sektionen prüfen. Wir bitten Sie Ihre Primärsektionswahl möglichst bald zu treffen und hoffen, dass die SABP Ihre Primärsektion sein wird.

    Der Vorstand

    Anmerkungen zur Konstituierenden Sitzung der Bundesfachkommission Ärztinnen und Ärzte in der ver.di am 27./28.06.02 in FuldaEine umfangreiche Tagesordnung inklusive der Wahl eines Sprechers und Stellvertreters (Fachbereich 3 in ver.di; Gesundheitsprogramm der ver.di; Kooperation der ver.di mit Marburger Bund; Werbung an Unis) schloss auch den Punkt Glcichstellung und Ausbildung der PP ein. Ich berichte hier ausführlich über diesen Tagesordnungspunkt.

    Der Bundesfachgruppenleiter Berufe, Gerd Dielmann stellt einführend dar, dass er zunächst der Meinung war, dass die Fachgruppe Ärztinnen und Ärzte zusammen mit den Psychologischen PsychotherapeutInnen (PP) zu führen sei. Mittlerweile meint er, dass es genau so viele Gründe gäbe eine extra Fachkommission zu gründen und zwar als Fachkommission der Psychologen oder Psychologinnen oder Fachkommission der Psychologinnen oder Psychologen, sowie Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –psychotherapeuten? Oder soll es eine Projektgruppe der Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen geben um die tarifliche Verantwortung voranzubringen?

    Elisabeth Götzinger stellt dar, dass das PsychThG einen neue eigenständigen Heilberuf gesetzlich zu verankern bestrebt war und mit der Verabschiedung die Gleichstellung des Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Facharzt gefordert werden muß. Sie stellt ebenfalls dar, dass die DAG 1999 diese Forderung in die immer noch laufenden Tarifverhandlungen Krankenhäuser ÖD eingebracht hat (wurde im Report Psychologie veröffentlicht, siehe DAG-Rundschreiben 117/99.) Die ÖTV hat in vielen Briefen an Einzelmitglieder im Jahr 2000 geschrieben, dass sie der gleichen Meinung ist, dass die PPs nach BAT Ib einzugruppieren sind. Es wurden unter ÖTV-Mitwirkung die entsprechenden Tarifverträge von der Damp GmbH und den privaten Krankenanstalten in Bayern abgeschlossen, in denen die Assistenzärzte und die Psychologischen Psychotherapeuten in Ausbildung gleichgestellt wurden, die PP mit den Fachärzten usw.

    Des weiteren hat die DAG in ihrem Rundschreiben 70/2000 die gleiche Forderung wieder gestellt. Darüber hinaus verwies Frau Götzinger auf den Artikel im P.u.R. 3/2001: Psychotherapie in zugelassenen Krankenhäusern.

    Die Diskussion ergab, dass die anwesenden Ärzte kein Problem darin sahen, dass die Psychotherapeuten nach BAT I einzugruppieren sind und die Forderung zu erheben, dass das „tarifiert“ werden muß.

    Da die Themen der ÄrztInnen und der Psychologischen PsychotherapeutInnen sehr unterschiedlich sind, wurde beschlossen dem Fachbereichsvorstand 3 den Vorschlag zu machen eine eigene Fachkommission PsychologInnen, Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen zu gründen und dieser zunächst vordringlich das Thema Ausbildung und Vergütung zum Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu bearbeiten.

    Des weiteren ergingen folgende einstimmige Beschlüsse:

    1. Die Psychologischen PsychotherapeutInnen und die Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen werden tariflich eingruppiert wie FachärztInnen in entsprechenden Tätigkeiten.
    2. ÄrztInnen mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie in entsprechenden Tätigkeiten werden gleichbehandelt.
    3. Eine eigene Fachkommission PsychologInnen, Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen wird gegründet, falls dies nicht möglich ist, werden die Psychologischen PsychotherapeutInnen erneut in die Fachkommission Ärztinnen und Ärzte eingeladen.

    Eine Nachfrage von Frau Götzinger ergab, dass mit dem Satz 1 die Forderung der Fachkommission enthalten ist, dass eine „Tarifierung“ zu fordern ist.

    Eine Pressemitteilung mit Foto ging an die ver.di Pressestellen, die Fachpresse der Ärzte und den Report Psychologie.

    Zur Situation Psychologischer Psychotherapeut/inn/en in Ausbildung

    Birgit Lindel, Ina Sellin und Thomas WaltherDelegiertenkonferenz-Ausschuss Psychologische Psychotherapeut/inn/en in Ausbildung des Berufsverbandes Deutscher Psycholog/inn/en

    Dieser kurze Beitrag des DK-Ausschusses PPiA informiert über Probleme der PPiAs, illustriert die derzeitige Situation durch einen Erfahrungsbericht eines/r Betroffenen und gibt zum Abschluss einen Ausblick.

    Das PsychThG und die gleichzeitig erlassene APrV für Psychologische Psychotherapeuten/innen in Ausbildung (PPiA) haben zum Ziel, eine qualitativ hochwertige Ausbildung angehender Psychotherapeuten/innen im Dienste psychisch erkrankter Menschen zu leisten. In ihrer praktischen Umsetzung aber zeigen sich zahlreiche Schwierigkeiten: Befragt nach ihren Hauptproblemen gaben die PPiAs insbesondere ihre finanziellen Probleme (u.a. Nicht-Bezahlung des Psychiatriejahres und hohe Ausbildungskosten) an. Weiterhin erwähnten sie starke Redundanzen der theoretischen Ausbildung zum Studium, teilweise mangelnde Qualität der theoretischen Ausbildung, Probleme bei der Anerkennung der praktischen Tätigkeit sowie der Supervisor/inn/en etc.

    Die Sichtweise der PPiAs, dass sich Inhalte der theoretischen Ausbildung und des Studium überschneiden wird unterstützt durch die Ergebnisse einer Umfrage von Kröner-Herwig, Fydrich und Tuschen-Caffier (2001) an 34 deutschen Psychologieinstituten. Die Autoren stellen durch einen Vergleich der Studiumsinhalte und der Inhalte der theoretischen Ausbildung nach APrV fest, dass die sog. „Grundlagen“ (200 Stunden) aus der APrV durch die Veranstaltungen des Studiums inhaltlich vollständig und die Inhalte der „vertiefenden Ausbildung“ (400 Stunden) zu einem guten Drittel abgedeckt sind. Daraus folgern die Autoren, dass die theoretische Ausbildung erheblich gekürzt werden könnte. Befragt nach den Wünschen an eine Gesetzesnovellierung äußerten die befragten Institutsleiter, die zum Teil Psychotherapieausbildungen anbieten, dass auch die praktische Tätigkeit erheblich gekürzt werden könnte. Das Ziel, ein möglichst breites Spektrum an Störungsbildern kennenzulernen würde hierdurch nicht gefährdet.

    Obwohl übereinstimmend zwischen Ausbildungsteilnehmern/innen und Ausbildungsträgern immer wieder eine Verbesserung der derzeitigen Lage gefordert wird, zeichnen sich bisher wenig Veränderungen der Verhältnisse ab. Für uns ist in der letzten Zeit lediglich eine Problemverschiebung sichtbar: Während nun vermehrt postgraduale Stellen für die bislang unbezahlte und unsupervidierte Arbeit im Rahmen der 1800 Stunden der praktischen Tätigkeit gemäß §2 PsychTh-APrV angeboten werden und damit den Ausbildungsteilnehmern/innen wenigstens eine bescheidene Existenzgrundlage geboten wird, wird die Bezahlung der Behandlungsfälle unter Supervision gemäß §4 PsychTh-APrV immer unsicherer und droht in einigen Bundesländern komplett eingestellt zu werden. Damit erfolgen in diesem Kontext psychotherapeutische Dienstleistungen gratis. Was dies für den Einzelnen bedeutet, macht folgender anonymisierter und verkürzter Erfahrungsbericht transparent:

    „…Lediglich das psychiatrische Jahr wurde uns als unentgeltlich angekündigt. Das psychosomatische Praktikum hätte jedoch bei einer anerkannten verhaltenstherapeutischen Praxis auf Honorarbasis…..abgeleistet werden können…..Zudem kündigte man uns an, dass wir ca. 70% der Honorare für geleistete Einzelpsychotherapiesitzungen im Rahmen der praktischen Ausbildung ausgezahlt bekämen – 30% seien an das Institut für organisatorische und räumliche Belange zu entrichten.

    Als wir dann „soweit“ waren, änderte sich die Lage. Plötzlich hieß es, wir dürften auch das psychosomatische Jahr unentgeltlich absolvieren. Dies war ein harter Schlag für uns alle, da wir die 3-jährige Vollzeitausbildung absolvieren und auf den Verdienst angewiesen sind. Als wir in der Ausbildungsambulanz mit unseren Therapien anfingen, stellte sich zudem heraus, dass nunmehr 40% für den organisatorischen Aufwand berechnet wurden, so dass wir ca. 60% (die einkommenssteuerpflichtig sind) ausgezahlt bekamen. Allerdings mit dem Hinweis versehen, die Arbeitgeberanteile nachträglich entrichten zu müssen, sollte bei gegebener Zeit die BfA eine Sozialversicherungspflicht für uns feststellen.

    Vor …..haben wir die Mitteilung erhalten, dass wir von der BFA als „Praktikanten“ eingestuft werden, die sozialversicherungspflichtig seien. Allerdings ist zur Zeit die rechtliche Lage noch ungeklärt. Zudem sollen wir künftig einen geringeren Punktwert als approbierte Psychotherapeuten erhalten, so dass die Krankenkassen nur noch 90 DM statt der bisherigen 116 DM für geleistete Therapiesitzungen an uns zahlen. Sollten diese Ankündigungen in die Tat umgesetzt werden, würde dies für uns PPiA bedeuten, dass wir – abzüglich aller Abgaben inkl. Steuer – max. ca. 20 DM pro Therapiesitzung erhalten würden. Bedenkt man jedoch, dass wir nach der Ausbildungsverordnung alle 4 Sitzungen einer Supervision (100 Gruppensitzungen, je 30-40 DM) und 50 Einzelsupervisionen (je 120 DM) bedürfen, reicht „dieser Verdienst“ noch nicht einmal zur Bezahlung der erforderlichen Supervisionen aus. Entsprechend ist davon auszugehen, dass die PPiA künftig auch noch die praktische Ausbildung unentgeltlich zu entrichten haben bzw. noch etwas dazu zahlen müssen, um überhaupt Prüfungszulassung zu erhalten.

    Ungeachtet des Verdienstausfalles würde dies bedeuten, dass wir neben den Ausbildungskosten auch noch 2400 Stunden ohne Bezahlung qualifizierte Arbeit zu leisten hätten – ein absolutes Unding, was in keinem anderen Beruf zulässig wäre. Daher ist dringender Handlungsbedarf angezeigt, weil sonst zu befürchten steht, dass unser Beruf entweder ausstirbt oder nur noch von „Gutbetuchten“ ausgeübt werden kann, was einer sozialen Selektion entspricht..“

    Dieser Erfahrungsbericht vom Ende des letzten Jahres verdeutlicht, welche ungünstigen Konstellationen im individuellen Fall aufgrund unklarer Regelungen und ungeklärter Verhältnisse auftreten können und wie existentiell die Auswirkungen dieser Umstände erlebt werden und sind.

    Immer wieder versucht der DK-Ausschuss PPiA, sich für eine Humanisierung der Bedingungen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/in einzusetzen. PPiAs werden informiert, beraten und unterstützt. Durch Öffentlichkeitsarbeit wird auf die Situation aufmerksam gemacht. Vermehrt erreichen uns in letzter Zeit auch Anfragen von Studierenden, die auf der Suche nach Ausbildungsplätzen sind und erfahren möchten, wie und wo die Ausbildungsbedingungen erträglich sind. Oder uns erreichen Anfragen von PPiAs die nach Lösungsmöglichkeiten für schwierige individuelle Umstände oder schwierige örtliche Verhältnisse fragen.

    Langfristig kann die Zukunft der Psychologischen Psychotherapeut/inn/en aber nur gesichert werden, wenn über die Beratung der Einzelnen hinaus, Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen eintreten. Dazu ist es notwendig, dass sich die Vertreter/inn/en des Berufsverbandes gemeinsam an einen „runden Tisch“ setzen und sich über zukünftige Ziele der Verbandspolitik und über zukünftige Aktionen des Verbandes in Bezug auf eine Gesetzesnovellierung beraten.

    Noch in diesem Jahr soll der schon lange geforderte „runde Tisch“ unter der Federführung von Fr. Götzinger in Kooperation mit dem Vorstand des BDP, sowie VPP und Sektion Klips in FB zum ersten Mal tagen. Wir erhoffen uns neue Impulse für unsere Arbeit.

    Sie können sich gerne mit Fragen, Erfahrungen oder Kommentaren an uns wenden, wenn Sie sich entweder selbst in einer Ausbildung befinden oder wenn Sie an der bisherigen und weiteren Entwicklung der Psychotherapeutenausbildung interessiert sind. Weiterhin können Sie gerne an PPiAs in Ihrem Umfeld unsere Adressen weitergeben, damit möglichst viele PPiA’s von diesem Ausschuss erfahren und ihre Vorstellungen einbringen können.

    Birgit Lindel,
    lind1301@uni- trier.de

    Ina Sellin,
    ina.sellin@phil.tu-chemnitz.de

    Thomas Walther, Thomas.H.W.Walther@t-online.de
    Berger-Str.185
    60385 Frankfurt

    gez. Birgit Lindel